Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein:
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von neoyellow durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von neoyellow an den Kunden. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass neoyellow diese schriftlich anerkennt oder andere Regelungen schriftlich vereinbart werden. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von neoyellow.

2. Daten:
Bestehende Logos (als Vektordatei), alle benötigten Texte (doc), Bilder (eps, tiff, jpg) werden in digitaler Form an neoyellow. Der Auftraggeber versichert, dass durch die Verwendung und mit der Bearbeitung aller durch ihm übergebenen Daten an neoyellow keine Rechte Dritter verletzt werden und er im Besitz aller Rechte ist. Die Prüfung der Urheberrechte obliegt dem Auftraggeber. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber neoyellow von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

3. Preise:
Die im Kostenvoranschlag kalkulierten Netto-Preise basieren auf den bisher erhaltenen Informationen und verstehen sich zzgl. der gültigen MwSt. Ändern sich nach Projektbeginn oder während der Projektbearbeitung wesentliche Faktoren (z.B. Umfang, Anforderungen), wird neoyellow den Preis/Arbeitsaufwand neu kalkulieren.

4. Korrektur:
Im Angebot sind zwei Korrekturschritte vorgesehen. Weitere Korrekturgänge werden nach Aufwand mit dem im Angebot angegebenen Stundenlohn berechnet.

5. Fremdkosten:
Anfallende sonstige Fremdkosten werden getrennt abgerechnet, wie z.B. Bildrecherche, Bildhonorare, Fotoshooting, Produktionshandling, Lektorat, Text-, Druck-, Litho-, Kurier-, Fracht- und Reisekosten außerhalb von Hamburg, und sind nicht Gegenstand des Angebotes. neoyellow ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich neoyellow entsprechende Vollmacht zu erteilen. Eine Haftung für Fehler von Dritten übernimmt neoyellow nicht.

6. Urheber- und Nutzungsrecht, Haftung:
Alle von mir angefertigte Entwürfe und Reinzeichnungen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, das auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe an 
Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von neoyellow. Nach Freigabe der Entwürfe und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber entfällt jede Haftung des Auftragnehmers. Reklamationen an fertig gedruckten Werken sind innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von neoyellow. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von neoyellow. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich. Die Haftung von neoyellow gegenüber dem Auftraggeber wird auf den Ersatz grobfahrlässiger oder vorsätzlich verschuldeter Schäden beschränkt. Eine Haftung für Fehler von Dritten übernimmt neoyellow nicht.

7. Zahlungskonditionen:
Die Vergütung ist ohne Abzug spätestens 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgegeben, so ist eine entsprechende Teil
vergütung jeweils bei einer solchen Teilabgabe fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von neoyellow hohe finanzielle Vorleistungen, so sind
 angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. Einhaltung der Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch den Auftragnehmer.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die neoyellow für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

8. Abweichungen:
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen neoyellow ausdrücklich schriftlich zustimmt.


9. Schlussbestimmungen:
Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Juli 2023

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